die Zulässigkeit und die Anforderungen an die Androhung von Straffolgen bei Vollstreckungen im Ausland), der Auslandbezug weitreichend (die eingeklagten Informationen hätten sich zu weiten Teilen auf Vermögenswerte, die im Ausland liegen, insbesondere diverse Trusts, bezogen). Beide Parteien hätten von ihren prozessualen Möglichkeiten sehr ausgiebig Gebrauch gemacht (beispielsweise «ewiges» Replikrecht sowohl im Haupt- als auch im Widerklageverfahren; ein Gesuch um Parteikostensicherheit und ein Gesuch um Erhöhung der Parteikostensicherheit;