Die Rechtsschriften der Parteien in der Sache selber hätten rund 560 Seiten umfasst und die eingereichten Beilagen acht Bundesordner gefüllt. Die rechtlichen Fragestellungen seien zahlreich und strittig gewesen (so beispielsweise das schutzwürdige Interesse der Klägerin betreffend ihr [allenfalls] bereits bekannte Informationen aus dem Siegelungsverfahren; die Anforderungen an die Rechtsbegehren in einem Auskunftsprozess; die Möglichkeit einer Auskunftsklage der virtuellen Erbin ausserhalb eines Herabsetzungsverfahrens; Voraussetzungen, Inhalt, Umfang und Einschränkungen des Informationsrechts der virtuellen Erbin;