10 entspreche (Rz. 4 der Klageantwort und Widerklage, pag. 261), was unbestritten blieb. Somit ist auch für die Widerklage von einem Streitwert von CHF 40 Millionen auszugehen. 9.3 Umstritten ist hingen die Berücksichtigung des Streitwerts der Widerklage bei der Festsetzung der Gerichtskosten. 9.3.1 Gemäss Art. 94 Abs. 1 ZPO bestimmt sich der Streitwert nach dem höheren Rechtsbegehren, wenn sich Klage und Widerklage gegenüberstehen.