Unbestritten blieben die vereinbarungsgemässe hälftige Teilung der Gerichtskosten, die Pauschale von CHF 1'000.00 für das Schlichtungsverfahren (vgl. E. 2.1 der regionalgerichtlichen Verfügung, pag. 2391) sowie die Kosten der Übersetzung anlässlich der Hauptverhandlung von CHF 1'150.00 (E. 2.3 der regionalgerichtlichen Verfügung, pag. 2399).