BB 4). Nach dem Klagerückzug wurde die Gerichtsgebühr, ausgehend von einem Streitwert von CHF 200 Millionen mit Verfügung vom 18. November 2021 schliesslich auf CHF 750'000.00, ausmachend 0.375 % des Streitwerts, entsprechend 75 % der Mindestgebühr und rund 5 % der Höchstgebühr festgesetzt (BB 6). 8.2 Die Beschwerdeführerinnen erhoben einzig gegen die Höhe der ihnen mit Verfügung vom 15. Dezember 2021 auferlegten Gerichtskosten Beschwerde. Sie stützen sich im Wesentlichen auf drei Beschwerdegründe, namentlich machen sie eine Verletzung von Art.