8 teilweise gut. Dabei ging das Obergericht von einem massgeblichen Mindeststreitwert von CHF 40 Millionen aus und reduzierte den Gerichtskostenvorschuss auf CHF 2'520'000.00, ausmachend insgesamt CHF 2.8 Millionen. Auch das Obergericht schöpfte den Tarifrahmen vollständig aus (Verfahren ZK 20 450/451; BB 4).