Das Regionalgericht erhöhte in diesem Verfahren ausgehend von einem Mindeststreitwert von CHF 100 Millionen den von der Beschwerdeführerin 1 verlangten Gerichtskostenvorschuss mehrfach auf insgesamt CHF 7 Millionen, wobei der Tarifrahmen vollständig ausgeschöpft worden ist. Die gegen den einverlangten Gerichtskostenvorschuss erhobene Beschwerde hiess das Obergericht