Verfahren CIV 19 982) gegen die Beschwerdeführerin 2 sowie sieben weitere Beklagte wurde vor Ansetzung der Klageantwortfrist, aber nach diversen Abklärungen und Vorkehrungen des Regionalgerichts, infolge des aussergerichtlichen Vergleichs, der auch die vorliegend interessierenden Verfahren umfasst, zurückgezogen. Das Regionalgericht erhöhte in diesem Verfahren ausgehend von einem Mindeststreitwert von CHF 100 Millionen den von der Beschwerdeführerin 1 verlangten Gerichtskostenvorschuss mehrfach auf insgesamt CHF 7 Millionen, wobei der Tarifrahmen vollständig ausgeschöpft worden ist.