8. Allgemeine Vorbemerkungen 8.1 Zum besseren Verständnis ist einleitend darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeführerin 1 parallel zur Auskunftsklage gegen die Beschwerdeführerin 2 vor dem Regionalgericht Oberland zwei weitere Verfahren eingeleitet hat. Der Verweis auf diese zwei Verfahren ist vorliegend insoweit angebracht, als dass sich die Beschwerdeführerinnen in ihren Beschwerden auf die Kostenliquidation dieser Verfahren beziehen. Die Auskunftsklage der Beschwerdeführerin 1 gegen die vormalige Steuerberaterin des Erblassers wurde mit Entscheid vom 19. Dezember 2019 gutgeheissen (Verfahren CIV 18 938).