Die erhobenen Beschwerden richten sich gegen den Kostenentscheid des Regionalgerichts, der die Festsetzung der gesamten Verfahrenskosten der Hauptverfahren, die von den Beschwerdeführerinnen vereinbarungsgemäss je hälftig getragen werden, beinhaltet. Die Beschwerdeführerinnen fordern beide eine Herabsetzung der verfügten Gerichtskosten und beantragen jeweils gegenseitig die Gutheissung der Beschwerden. In materieller Hinsicht werfen die Beschwerden gleiche Fragen auf und die geltend gemachten Beschwerdegründe sind nahezu identisch.