4.4 4.4.1 Die Beschwerdeführerin 1 ersucht um Vereinigung der zwei Beschwerdeverfahren (pag. 2531). Die Beschwerdeführerin 2 verzichtet auf einen entsprechenden Verfahrensantrag, widersetzt sich einer Vereinigung jedoch nicht (pag. 2523). 4.4.2 Nach Art. 125 lit. c ZPO kann das Gericht zur Vereinfachung des Prozesses selbständig eingereichte Klagen vereinigen. Die erhobenen Beschwerden richten sich gegen den Kostenentscheid des Regionalgerichts, der die Festsetzung der gesamten Verfahrenskosten der Hauptverfahren, die von den Beschwerdeführerinnen vereinbarungsgemäss je hälftig getragen werden, beinhaltet.