3.5 Auch die Beschwerdeführerin 1 beantragte in ihrer Beschwerdeantwort die Gutheissung der Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 sowie die Auferlegung der Prozesskosten an den Kanton Bern. Zugleich stellte sie den Antrag auf Vereinigung der Verfahren ZK 22 15 und ZK 22 16 (pag. 2529 ff.). 3.6 Am 1. März 2022 reichten die Parteivertreter der Beschwerdeführerinnen ihre Kostennoten ein (pag. 2541 ff., 2549 ff.). Auf die Einreichung einer Kostennote im jeweils anderen Verfahren haben sie hingegen verzichtet (pag. 2545, 2555). II.