Sie werden den Parteien je hälftig auferlegt. Der Gerichtskostenanteil der Klägerin von CHF 2'281'075.00 wird mit den von ihr geleisteten Vorschüssen von CHF 2'801'000.00 verrechnet. CHF 519'925.00 werden ihr vom Gericht zurückerstattet. Der Gerichtskostenanteil der Beklagten von CHF 2'281'075.00 wird mit den von ihr geleisteten Vorschüssen von CHF 2'800'000.00 verrechnet. CHF 518'925.00 werden ihr vom Gericht zurückerstattet. 3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.