467 ff.). 2.8 Nach Durchführung eines doppelten Schriftenwechsels in beiden Verfahren (Hauptverfahren und Widerklageverfahren) sowie der Einreichung je einer weiteren Rechtsschrift im Sinne des Replikrechts stellte das Regionalgericht mit Verfügung vom 22. März 2019 den Abschluss des Schriftenwechsels fest und wies die Parteien darauf hin, allfällige weitere Repliken mündlich und anlässlich der noch anzusetzenden Hauptverhandlung abzuhalten (pag. 1505). 2.9 Mit Verfügung vom 5. Februar 2020 forderte das Regionalgericht die Parteien zur Leistung eines weiteren Gerichtskostenvorschusses von je CHF 2'639'800.00 auf.