Dabei ging die Beschwerdeführerin 2 davon aus, dass der Streitwert der Widerklage demjenigen der Hauptklage entspreche (pag. 261). 2.6 Mit Verfügung vom 31. Januar 2018 forderte das Regionalgericht die Beschwerdeführerin 2 auf, einen Gerichtskostenvorschuss von CHF 160'200.00 zu bezahlen (pag. 389). 2.7 Das Regionalgericht ordnete mit Verfügung vom 27. März 2018 im Hauptverfahren einen zweiten Schriftenwechsel an und setzte der Beschwerdeführerin 1 Frist zur Einreichung einer Replik. Ihre Anträge auf Verfahrenstrennung und Sistierung des Widerklageverfahrens wies das Regionalgericht ab (pag. 467 ff.).