Das Regionalgericht bezifferte den Streitwert in seiner Verfügung vom 30. Oktober 2017 auf CHF 4'272'000.00 (vgl. pag. 191) und forderte die Beschwerdeführerin 1 gestützt auf diese Ausführungen auf, einen zusätzlichen Gerichtskostenvorschuss von CHF 142'000.00 zu bezahlen, ausgehend von einer durchschnittlichen Gebühr von CHF 160'200.00. Ergänzend verpflichtete das Regionalgericht die Beschwerdeführerin 1, eine Sicherheit für die Parteientschädigung von CHF 122‘000.00 zu leisten (pag. 179 ff.). Später wurde diese Sicherheit auf CHF 1'520'000.00 erhöht (pag. 2143 ff.).