2 SR 272) und bezeichnete die Streitwertangabe der Beschwerdeführerin 1 als fehlerhaft (pag. 103 ff.). 2.4 In der Folge äusserten sich die Parteien jeweils zwei Mal zum Gesuch um Sicherheitsleistung (vgl. pag. 133 ff., 155 ff., 173). Das Regionalgericht bezifferte den Streitwert in seiner Verfügung vom 30. Oktober 2017 auf CHF 4'272'000.00 (vgl. pag.