2. 2.1 Am 19. Mai 2017 reichte die Beschwerdeführerin 1 beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) eine erbrechtliche Auskunftsklage gegen die Beschwerdeführerin 2 ein und verlangte im Wesentlichen Informationen über den Bestand und die Zusammensetzung des ehelichen Vermögens sowie über lebzeitige Zuwendungen an die Beschwerdeführerin 2 oder ihr bekannte Dritte durch den Erblasser (pag. 1 ff.). Auf Aufforderung des Regionalgerichts hin bezifferte die Beschwerdeführerin 1 den Streitwert des Auskunftsbegehrens mit Schreiben vom 7. Juni 2017 auf mindestens CHF 350‘000.00 (pag.