Im Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar höchstens 50% davon (Art. 7 PKV). Somit ergibt sich in casu eine Honorarspanne von CHF 1'600.00 bis CHF 7’850.00. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich das Honorar nach dem in der Sache gebotenen Aufwand, der Bedeutung sowie der Schwierigkeit der Streitsache (Art. 41 Abs. 3 KAG).