Sie bestätigte den Anmeldeprozess, der direkt über den Zusammenarbeitspartner Dr. med. I.________ über ein Formular (KB 27) erfolgt wäre. Entsprechende Anmeldungen habe sie vor Ende des Arbeitsvertrages denn auch selbst vorgenommen (pag. 141, pag. 143). Sie selbst führte sodann aus, dass mit Dr. med. I.________ «für eine weitere Zusammenarbeit alles vorgespurt» gewesen wäre (pag. 147). Unbestritten blieb sodann, dass sie ab dem ________ 2018 arbeitslos war, mithin weder in einem Anstellungsverhältnis noch als selbständig tätige Ärztin praktizierte. Sie verfügte mithin über keine eigenen Patienten mehr.