Unter Ziff. 2 ist festgehalten, dass die Berufungsklägerin (im Vertrag genannt «der Arzt») als akkreditierte Portalärztin im H.________-Spital (genannt «Klinik) «zur Ausübung von stationären und ambulanten privatärztlichen Tätigkeiten» gemäss Zulassungsreglement «zugelassen» wird (Klagebeilage [KB] 1). Die Berufungsklägerin bestritt