9 Der Portalarztvertrag für das H.________-Spital sehe als Hauptleistungspflicht unter Ziff. 2 die Verpflichtung der Berufungsbeklagten vor, die Berufungsklägerin als akkreditierte Portalärztin am H.________-Spital zur Ausübung von stationären und ambulanten Tätigkeiten zuzulassen. Die Zulassung der Berufungsklägerin habe per .________ 2017 erfolgen sollen (pag. 15). Bereits während laufender Kündigungsfrist und im Besonderen nach beendetem Arbeitsverhältnis habe die Berufungsklägerin die Erfüllung des Portalarztvertrags verlangt.