2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 4'200.00, werden der Klägerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Vorschuss verrechnet. 3. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 2'000.00 hat die Klägerin bezahlt. Sie hat diese endgültig zu tragen. 3 4. Die Klägerin hat der Beklagten eine Parteientschädigung von insgesamt CHF 12'270.00 zu bezahlen (Honorar CHF 11'950.00, Auslagen CHF 320.00, keine MWST).