Die Berufungsklägerin macht in ihrer unbezifferten Forderungsklage (Teilklage) zufolge Vertragsverletzung Schadenersatz für die Zeit vom 10. bis 16. September 2018 geltend, weil ihr ab dem ________ 2018 (nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) unter dem Portalarztvertrag nicht mehr ermöglicht worden sei, Patienten für Operationen im H.________-Spital anzumelden bzw. ihr die mit Portalarztvertrag vertraglich zugesicherte ambulante und stationäre privatärztliche Tätigkeit vorenthalten worden sei.