_ 2020 kündigte die Berufungsbeklagte auch den Portalarztvertrag für das H.________-Spital. Zwischen den Parteien blieb strittig, ob der Portalarztvertrag vom ________ 2017 für die Tätigkeit im H.________-Spital gültig geschlossen wurde. Die Berufungsklägerin macht in ihrer unbezifferten Forderungsklage (Teilklage) zufolge Vertragsverletzung Schadenersatz für die Zeit vom 10. bis 16. September 2018 geltend, weil ihr ab