1. Dr. A.________ (nachfolgend: Berufungsklägerin) war mit Arbeitsvertrag vom ________ 2014 als Fachärztin für M.________ bei der C.________ AG (nachfolgend: Berufungsbeklagte) angestellt. Zu ihren Aufgaben gehörte das Führen einer M.________praxis an der E.________ (neben der Klinik F.________; nachfolgend: M.________praxis). Bis Mitte 2017 bestand zudem ein Portalarztvertrag mit der Berufungsbeklagten betreffend den Standort G.________. Im Mai 2017 wurde der Fachbereich M.________ von dort zum H.________-Spital verlegt. Die Berufungsklägerin erhielt am ___