4. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Parteientschädigungen gesprochen. 5. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Beschwerdegegnerin Mitzuteilen: - der Schlichtungsbehörde Oberland, Vorsitzender Frey Bern, 9. August 2022 Im Namen der 1. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter Bettler Der Gerichtsschreiber: Stuber