8 Mehrwertsteuer CHF 175.25. Der Kaufvertrag sei seitens der Beschwerdegegnerin durch Lieferung der bestellten Ware erfüllt worden. Zu keinem Zeitpunkt seien vom Beschwerdeführer Mängel geltend gemacht worden. Demzufolge sei der Beschwerdeführer seiner Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises grundlos nicht nachgekommen und die Klage begründet.