Die Beschwerdeführerin lebt gemeinsam mit ihrem Konkubinatspartner und ihrer Tochter in einer 4-Zimmerwohnung. Der Mietzins beträgt CHF 1'050.00 zzgl. monatliche Nebenkosten in der Höhe von CHF 260.00, ausmachend CHF 1'310.00 (GB 5). Der Beschwerdegegner wies diesbezüglich zu recht daraufhin, dass im Mietzins CHF 100.00 für den gemieteten Garagenplatz enthalten sind (GB 5, S. 4). Es blieb unbestritten, dass dem Personenwagen der Beschwerdeführerin kein