Für das Jahr 2020 behaupte sie demgegenüber ein Einkommen von lediglich CHF 46'980.00. Es sei auf die Steuerveranlagung des Jahres 2019 abzustellen, woraus ein monatliches Einkommen von CHF 5'591.00 resultiere (Nettoeinkommen aus Arbeitserwerb CHF 1'413.00, Unterhaltsbeiträge von CHF 1'520.00 und CHF 880.00, steuerfreie Einkünfte in der Höhe von CHF 1'466.00, Ergänzungsleistungen der Tochter in der Höhe von CHF 82.00, Kinderzulagen von CHF 230.00). Die im Jahr 2020 teilweise erfolgte Lohnkürzung für Kurzarbeit und die Aufrechnung der Entschädigung auf 80% habe zudem keinen negativen Einfluss auf deren Nettoeinkommen (pag. 217 ff.).