3. 3.1 Das Obergericht prüft von Amtes wegen und mit freier Kognition, ob ein Rechtsmittel zulässig ist (Art. 60 der Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272]). 3.2 Mit Beschwerde angefochten ist ein im summarischen Verfahren ergangener erstinstanzlicher Entscheid, mit dem das Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses, evtl. um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen wurde. Beim Prozesskostenvorschuss handelt es sich um eine vorsorgliche Massnahme während des Scheidungsverfahrens nach Art. 276 ZPO (vgl. Urteil des Bundesge-