Gleichentags stellte die Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren ein Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses in der Höhe von mindestens CHF 2'700.00 (umfassend erwartete Gerichts- und Parteikosten) zzgl. 7.7% Mehrwertsteuer (ZK 21 70), evtl. um unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt (ZK 21 71; pag. 177 ff.). 2.2 Mit Eingabe vom 24. Februar 2021 reichte die Beschwerdeführerin weitere Beilagen zu den Akten (pag. 203). 2.3 Der Beschwerdegegner beantragte mit Beschwerdeantwort vom 26. Februar 2021, die Beschwerde sei abzuweisen (Ziff.