2 Gleichentags beantragte die Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegner sei zu verpflichten, für das Scheidungsverfahren einen Prozesskostenvorschuss in der Höhe von mindestens CHF 5'000.00 zzgl. Mehrwertsteuer zu leisten. Eventualiter stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Scheidungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Rechtsbeistand (pag.