Die Auslagen sind auf 3 % des Honorars festzulegen. Dies ergibt einen Betrag von CHF 138.50. 22.5 Gemäss Unternehmens-Identifikationsnummer-Register (UID-Register, abrufbar unter ) ist die Gläubigerin mehrwertsteuerpflichtig und kann damit die von ihrer Rechtsvertreterin auf sie überwälzte Mehrwertsteuer in ihrer eigenen Mehrwertsteuerabrechnung als Vorsteuer abziehen.