Die Aufwendungen für die Arrestbewilligung umfassen einen Zeitaufwand von 24 Stunden und 50 Minuten, was einem Betrag von CHF 7'178.35 entspricht. Damit reduziert sich das geltend gemachte Honorar von CHF 11'794.20 auf CHF 4'615.85. 22.3 Vorliegend beträgt der Streitwert CHF 105'000.00 (vgl. E. 20 oben). Gemäss Art. 5 Abs. 1 der Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811) ergibt sich ausgehend von einem Streitwert zwischen CHF 100‘000.00 und CHF 300‘000.00 für das vorliegende Verfahren ein erstinstanzlicher Honorarrahmen von CHF 7’900.00 bis CHF 35‘400.00. Das Arresteinspracheverfahren ist eine Summarsache (Art. 251 Bst.