In seinem Antwortschreiben vom 3. November 1999 wies der Schuldner zuerst darauf hin, dass im Dokument 1979 vereinbart worden sei, dass die Summe von CHF 105'000.00 von seinem Erbanteil abgezogen werden könne. Weiter erklärte er, dass es ihm die wirtschaftliche Instabilität Brasiliens und die ständigen Investitionen in sein Unternehmen nie erlaubt hätten, das Bargeld für die Rückzahlung der Forderung aufzubringen. Schliesslich unterbreitete er der Gläubigerin einen Vorschlag für die Begleichung der Schuld durch eine Aktionärsbeteiligung.