Die Gerichtsschreiberin i.V.: Schaller Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Zwischenentscheid (Hauptsache Anfechtung Kindesverhältnis) kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in Zivilsachen gemäss Art. 39 ff., 72 ff. und 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) geführt werden. Die Beschwerde muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. Hinweis: Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.