Stunden Satz amtliche Entschädigung 4.50 200.00 CHF 900.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 40.90 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 940.90 CHF 72.45 Auslagen ohne MWST CHF 0.00 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 1’013.35 Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald er dazu in der Lage ist (Art. 123 Abs. 1 ZPO). 5. Für das oberinstanzliche Verfahren betreffend die unentgeltliche Rechtspflege werden keine Gerichtskosten erhoben.