9 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen (ZK 21 401). 2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege des Beschwerdeführers für das Beschwerdeverfahren wird gutgeheissen. Ihm wird Rechtsanwältin B.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin beigeordnet (ZK 21 402).