Ein Verfahren um Gewährung der amtlichen Rechtsverbeiständung ist kein Standardverfahren, sondern beinhaltet komplexe Rechtssachverhalte. Zudem betrifft ein solches Verfahren Ansprüche, welche ein Laie nicht ohne fachliche juristische Unterstützung geltend zu machen vermag. Die obenstehenden Ausführungen in Bezug auf die Beiständin treffen für das oberinstanzliche Verfahren für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht mehr zu. Die Beiständin weist in diesem Bereich keine berufsbedingten Kenntnisse auf. Die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse rechtfertigen demnach den Beizug der Rechtsvertreterin.