5 Dem Beschwerdegegner wurde mit Entscheid vom 6. August 2021 der Vorinstanz die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt D.________ als amtlicher Anwalt für das Verfahren betreffend Aufhebung des Kindesverhältnisses gewährt (CIV 20 6866; pag. 21 ff.). Damit ist erstellt, dass das Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten zu bergen scheint, welchen ein juristischer Laie alleine nicht gewachsen ist.