S. 147, je mit Hinweisen). Ob die Verbeiständung notwendig ist, bewertet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. 6.2 Eine Klage um Vaterschaftsaberkennung greift relativ stark in die Rechtspositionen des Beschwerdeführers und auch des Beschwerdegegners ein. Die Tragweite des Verfahrens ist gross, da eine Aberkennung der Vaterschaft zu einem zivilrechtlich vaterlosen Kind führen würde, was auch den Wegfall von Kinderunterhaltsbeiträgen bewirken würde. Dass der minderjährige Beschwerdeführer diesem Verfahren alleine nicht gewachsen wäre, ist schon aufgrund seines Alters nicht anzuzweifeln und auch nicht strittig.