2 1.6 Mit Eingabe vom 16. April 2021 reichte der Beschwerdeführer sein Sozialhilfebudget als Beilage zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein (CIV 21 2189; pag. 11 ff.). 1.7 Mit Schreiben vom 9. Juni 2021 reichte der Beschwerdegegner eine Stellungnahme zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege des Beschwerdeführers ein (CIV 20 6866; pag.