1. 1.1 C.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner) und E.________ (nachfolgend: Kindsmutter) haben im Jahr 2015 geheiratet und sich im Herbst 2017 getrennt. Während der Ehe brachte die Kindsmutter das Kind A.________ (geb. 15. November 2016; nachfolgend: Beschwerdeführer) zur Welt (CIV 20 6866; pag. 1). 1.2 Am 21. Dezember 2020 erhob der Beschwerdegegner beim Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) Klage um Aberkennung der Vaterschaft. Er habe seit September 2017 Zweifel an der Tatsache, dass er der leibliche Vater des Beschwerdeführers sei, gehabt.