Vielmehr muss aufgrund der gesamten Umständen entschieden werden, ob eine unentgeltliche Rechtsverbeiständung zur Herstellung der Waffengleichheit notwendig ist. Wird für eine Klage um Vaterschaftsaberkennung dem betroffenen Kind ein Berufsbeistand zur Seite gestellt, muss dieser in einem Verfahren, in welchem der uneingeschränkte Untersuchungsgrundsatz und der Offizialgrundsatz gelten, in der Lage sein, das Kind auch ohne Beizug eines Anwalts zu vertreten. Erwägungen: I.