Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 30. Juli 2021 (CIV 21 2189) Regeste: Notwendigkeit einer unentgeltlichen Rechtsverbeiständung bei Beiordnung eines Berufsbeistands für eine Klage um Vaterschaftsaberkennung (Art. 118 Abs. 1 Bst. c ZPO). Wenn die Gegenseite einen Anwalt beizieht, bewirkt das Prinzip der Waffengleichheit nicht zwingend die Notwendigkeit einer unentgeltlichen anwaltlichen Vertretung. Vielmehr muss aufgrund der gesamten Umständen entschieden werden, ob eine unentgeltliche Rechtsverbeiständung zur Herstellung der Waffengleichheit notwendig ist.