O., S. 40). 6.3 Als Zwischenfazit ist somit festzuhalten, dass dem Beschwerdeführer in der Betreibung auf Sicherheitsleistung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, die provisorische Rechtsöffnung im Betrag von CHF 13'050.00 zu gewähren ist. Es ist nun noch der Einwand zu prüfen, den der Beschwerdegegner gegen die Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung erhebt.