Im Mietvertrag findet sich das Wort «Solidarität» überhaupt nicht vor (die Solidarität unter den Mietern ergibt sich nur indirekt aus der Annahme einer einfachen Gesellschaft). Selbst wenn passive Solidarität aber vereinbart worden wäre, würde das nicht zugleich aktive Solidarität bedeuten. Die Literaturstelle, die der Beschwerdeführer heranzieht (vgl. SCHWENZER/FOUNTOULAKIS, a.a.O., N 89.10 ff.) sagt nicht, dass die passive Solidarität der wichtigste Entstehungsgrund für die aktive Solidarität sei (pag. 47). Der Beschwerdeführer misst der zitierten Stelle eine Bedeutung bei, die sie objektiv betrachtet nicht hat.