Urteil des Bundesgerichts 5A_46/2018 vom 4. März 2019 E. 3.1). Bei einer Abtretung durch eine Erbengemeinschaft ist nicht nur die Abtretungsurkunde beizubringen, sondern auch der Nachweis, dass alle Erben die Abtretung unterzeichnet haben (Urteil des Bundesgerichts 5A_46/2018 vom 4. März 2019 E. 3.1). 6.1.3 A) Vorliegend bereitet die dritte Identität keine Schwierigkeiten. Betrieben ist eine Forderung auf Sicherheitsleistung in Höhe von CHF 26'100.00 (GB 5), die sich als solche aus dem Mietvertrag vom 30. Januar 2020 ergibt (GB 2). B) Bei der zweiten Identität ist die Rechtslage weniger klar und es rechtfertigen sich einige Bemerkungen.