Deshalb hat der Beschwerdeführer (separat) gegen jeden der Mieter eine Betreibung auf Sicherheitsleistung eingeleitet. Er hat dies allein, d.h. ohne den in der Zwischenzeit offenbar verstorbenen Bruder getan. Nachdem der Beschwerdegegner Rechtsvorschlag erhob, hat die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um provisorische Rechtsöffnung abgewiesen.